30 May
30May

Wenn muslimische Schülerinnen an Deutschlands Schulen ein Kopftuch tragen dürfen, ist das zunächst nur ein harmloses Stück Stoff, ein Teil der Kleidung, das modische Akzente setzen kann. Die Trägerin eines Kopftuchs ist aber auch in der Lage, damit ihre Religion, ihre Kultur, ihre Identität auszudrücken. Das Kopftuch kann für sie sowohl ein Zeichen des Anstands und der Selbstachtung als auch der Unterordnung unter Allah und eine religiöse Pflicht, ein Symbol islamischen Glaubens sein, dem man sich zuwendet in freier Entscheidung, die auf dem Boden der freiheitlich demokratischen BRD möglich sein muss. Insbesondere die persönliche Freiheit garantiert das Recht darauf, sich von Nichtmuslimen durch das Kopftuch unterscheiden zu können sowie die kulturelle Freiheit und sogar die Verteidigung der multikulturellen Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen.

  Der alliierte Kontrollrat hat 1945 das Hakenkreuz als Symbol der NS-Diktatur verboten. Deshalb ist heutzutage das Tragen beispielsweise einer Hakenkreuzarmbinde auch in abgewandelten Formen des Hakenkreuzes wie rechts- und linksdrehend – eine Problematik, die eher beim Joghurt von entscheidender Bedeutung zu sein scheint – oder auch als Negativ strafbar. Eine Hakenkreuzfahne ist nicht deshalb verboten, weil sie ein Stück Stoff ist, auch nicht weil sie ein frühgeschichtliches Symbol enthält, das im Sanskrit das Sinnbild des ewigen Kreislaufs bedeutet und interpretiert werden kann als mythologisches Symbol für zyklische Bewegung und kosmische Regeneration, als Symbol für das Leben, die Sonne und das Glück. Das Hakenkreuz ist verboten, weil es ein Symbol ist für Unterdrückung, Gewalt und Barbarei, für Faschismus, Antisemitismus und Rassismus. Niemand, der in Deutschland eine Hakenkreuzarmbinde trägt, kann und darf sich darauf berufen, dass es ein harmloses Stück Stoff ist, ein Teil der Kleidung mit einem altindischen Glückssymbol. dass der Träger seine Kultur und Identität zu erkennen geben will. dass das Hakenkreuz für ihn ein Zeichen des Anstands, der Selbstachtung, der Unterordnung unter das Führerprinzip ist. dass es ein Symbol der arischen Herrn- und Kriegerrasse darstellt, dem man sich in freier Entscheidung zuwendet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart vertrat im September 2006 die Auffassung, dass das Zeigen des Hakenkreuzes unabhängig von der Absicht des Trägers strafbar ist: Es bestehe die Gefahr der Gewöhnung.

  In der Türkei – Kemal Atatürk sei gepriesen – war das Tragen des Kopftuchs in der Schule verboten. Begründung: Es besteht die Gefahr der frühen Gewöhnung von Mädchen an die Unterordnung der Frau, an Unterdrückung und Unmündigkeit, an die Ablehnung westlicher Werte, der Gleichheit der Geschlechter und der Emanzipation der Frau. Wenn es denn stimmt, dass sich der Grad der Demokratisierung eines Landes am Schicksal messen lässt, das es den Frauen zuweist, stellt also das Kopftuch islamischer Mädchen in der Schule die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage, weicht das demokratische Bildungssystem auf und unterwandert juristisch den Rechtsstaat.

  Angesichts der negativen Intentionen, die seit der islamischen Revolution 1979 in Persien mit dem Kopftuch verbunden werden, sind die Aussagen des bayerischen Landtags und des Kultusministeriums vom September 2006 doch sehr verwunderlich: Kein Schulleiter könne sich auf das Gesetz berufen, islamischen Mädchen ihre Kopftücher zu untersagen. Es sei „rechtswidrig“, das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten. Es wird wohl als besonders feinfühlig angesehen, dass das Kopftuch in den Schulen nicht verboten ist. Wer allerdings das Verbot des Kopftuchs als Erniedrigung auffasst, ordnet diesem Teil der Bevölkerung eine spezifische Empfindlichkeit zu und verhält sich gerade damit ausgrenzend. Stattdessen wäre Integration gefragt, womit man im zarten Alter beginnen sollte. Das oberflächliche Multikulti-Getue erweist sich in der Befürwortung des Kopftuchs als rassistisch, wenn man es nach der Perserin Chahdortt Djavann als Judenstern der Frau versteht.

Kommentare
* Die E-Mail-Adresse wird nicht auf der Website veröffentlicht.
DIESE WEBSEITE WURDE MIT ERSTELLT