Das Anliegen des Bundesverfassungsgerichts war auf keinen Fall, die medizinische beziehungsweise biologische Missbildung der Intersexualität als „drittes Geschlecht“ und als „der Natur gemäß“ zu definieren, wie es die „überparteiliche“ Presse und ihre ausgepufften Journalisten versucht haben, sondern Menschen, die offensichtlich darunter leiden, vor Diskriminierung zu schützen. Diese Intention des Gerichts wurde zwar in der Presse gewürdigt, aber einige Journalisten fühlten sich dazu berufen, die Problematik publikumswirksam unter der Überschrift „Es gibt ein drittes Geschlecht“ in seichteste Populistik zu transponieren, uns stellten die Anomalie der Intersexualität als Normalität hin gleichrangig zu Frau und Mann und „als der Natur gemäß“.
Aber nicht alles, was in der Natur vorkommt, ist auch der Natur gemäß. Ein Hydrozephalus (Wasserkopf) – und dies sei den „überparteilichen“ Journalisten ins Stammbuch geschrieben – ist zwar angeboren, aber krankhaft und somit nicht der Natur gemäß. Auch nicht alles, was von Menschen (regelmäßig) praktiziert wird, ist der Natur gemäß. Dass Analverkehr praktiziert wird, ist eine Tatsache, aber nicht der Natur gemäß. Homosexualität ist zwar die häufigste sexuelle Perversion, aber nicht naturgemäß. Über eine eheliche Verbindung homosexueller Partner kann eigentlich gar nicht abgestimmt werden, weil sie widernatürlich ist. Die Natur und was natürlich ist, kann schlicht und einfach nicht durch einen Mehrheitsbeschluss entschieden werde. Wir können uns zusammen noch ein Beispiel gönnen: Schon Tertulian (160 – 220 nach Christus) argumentiert gegen den Militärdienst ebenso wie gegen die Abtreibung: „Wir (…) dürfen, weil Mord ein für allemal untersagt ist, auch die im Mutterleib empfangene Leibesfrucht nicht zerstören, während noch Blut für einen neuen Menschen abgezweigt wird. Es ist ein vorweggenommener Mord, wenn man eine Geburt verhindert, und es ist nicht ausschlaggebend, ob man einer Seele, die schon geboren ist, das Leben nimmt, oder eine, die erst geboren wird, vernichtet.“ Mord ist demnach nie erlaubt. Ausnahmen, die als erlaubt beschlossen wurden, werden zu Regeln für Mord. Wer nimmt sich heraus, über solches abstimmen zu lassen?
Das Verfassungsgericht nun überlässt es dem Gesetzgeber, wie Intersexualität erfasst wird. Gewissen Presseleuten scheint dagegen klar zu sein: Es gibt entweder keinen Eintrag oder es wird ein „weiteres Geschlecht“ im Personenstandsrecht ermöglicht, was ein absoluter Unsinn ist sowohl als Alternative wie auch inhaltlich. Gleichgültig, ob und wie Intersexualität eingetragen oder nicht eingetragen wird, es entsteht dadurch kein weiteres Geschlecht.
In einer Zeit, in der die sexuelle Selbstbestimmung nahezu als die Hauptrolle schlechthin im Leben eines Menschen propagiert wird, Darf man bei der Erörterung der Intersexualität nicht stehen bleiben, sondern muss die Tastsache von weiteren Minderheiten – seinen sie auch zahlenmäßig noch so klein beziehungsweise selten – differenzieren, ergänzen und bewusst machen. Man sollte beispielsweise solche Pyromanen, die nur bei Bränden den
sexuellen Höhepunkt erleben können, mit den Feuerwehren und ihren Einsätzen vernetzen, damit sie nicht durch eigene Brandstiftungen aktiv werden müssen und kriminalisiert werden. Man könnte Exhibitionisten und Voyeure auf den Bühnen und in Zuschauerräumen etwa in kleinen Theatern gezielt und öffentlich organisiert zusammenbringen, um sie aus der Grauzone der Illegalität zu befreien und ihre Diskriminierung abzubauen. Etwas schwieriger wird es wohl bei Menschen, die zum Orgasmus nur fähig sind, wenn sie jemanden umbringen. Aber auch für solche Menschen sollte eine legale Form ihrer geschlechtlichen Selbstverwirklichung zu finden sein, wenn man sich nur ein bisschen um sie bemüht und sich in ihre Situation hineindenkt. In Ländern, in denen es die Todesstrafe noch gibt, könnten sie ihre Nische finden. Es wäre zu überlegen, ob Scharfrichter überhaupt nur aus dieser sexuellen Randgruppe besetzt werden sollten. Ein sanfterer Einsatz wäre denkbar im Rahmen der Sterbehilfe. Man darf die sexuelle Not solcher Menschen nicht unterschätzen und eben nichts flapsig und journalistisch deplatziert von „einem ins Abstruse gesteigerten Gleichstellungsfuror“ sprechen, wie es ein Vertreter dieses überaus angesehenen Berufsstandes angesichts solcher Konsequenzen getan hat, der zuvor heftig für das „dritte Geschlecht“ eingetreten war.
Tierfilmer haben heutzutage belegt, dass manche Tierarten sich untereinander paaren und vermischen. Die ist nicht nur bei verwandten Arten wie Pferderassen und etwa Bären möglich. Es ist gezeigt worden, dass Elefanten sich um Nashörner bemühen. Im Rahmen der sexuellen Vielfalt kann letztlich nichts ausgeschlossen werden. Schon vor fünfzig Jahren gab es Pornohefte mit Darstellungen geschlechtlicher Akte zwischen Pferd und Mensch oder mit einem Hund. Soweit scheint es aber noch nicht zu sein, dass sexuelle Beziehungen zwischen Mensch und Tier allgemein akzeptiert werden. Wird doch zum Beispiel die Bezeichnung Ziegenficker für Türken als schlimme Beleidigung empfunden.
Die hier nur andeutungsweise Aufzählung solcher und ähnlicher Perversitäten kann natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Erfährt man doch fast täglich von neuen Varianten auf sexuellem Gebiet und der bunten Vielfalt der Sexualität scheint kaum eine Grenze gesetzt zu sein.